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Verwaltung und Management von Marken

Fundierte Kompetenz bei der Registrierung von Marken in Liechtenstein und der Welt.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihrer Marken oder Designs mit unserer Fachexpertise und langjähriger Erfahrung.

Eintragung und
Verlängerung von Marken

​​Wir übernehmen die Anmeldung oder Verlängerung Ihrer Marke als Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke, in den Registern Liechtensteins, Europas und der Welt.

Koordination beim
Liechtensteiner Markenamt

Wir koordinieren und vermitteln die passende rechtliche Vertretung der Marke bzw. des Designs beim Liechtensteiner Markenamt.

 

Dadurch geniessen Sie bei möglichen Markenrechtsstreitigkeiten umgehend kompetente rechtliche Unterstützung.

Laufzeitüberwachung
und Erinnerung

Wir überwachen die Laufzeit Ihres Markenschutzes und beobachten die gesetzlichen Fristen (10 Jahre). Dasselbe gilt für den Schutz eines Designs (5 Jahre).


Dadurch informieren wir rechtzeitig über anstehende Verlängerungen.

Liechtensteiner Zustellbevollmächtigter

Wir handeln als Ihre eingetragene inländische Zustellbevollmächtigte in Liechtenstein.

Vertrauen Sie auf Patra

Experten für Markenanmeldungen und Verlängerungen in Liechtenstein, Europa und der Welt

Contact
  • Was ist eine Marke?
    Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden; und im Markenregister in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden und das Publikum den Gegenstand des ihrem Inhaber gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können. Marken können insbesondere Wörter, einschliesslich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form, Aufmachung oder Verpackung der Ware, Klänge oder die Verbindung solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein. Das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit einer Marke ist keine Voraussetzung für ihre Eintragung. Ein Zeichen kann daher in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie dargestellt werden. Es kommt auf eine eindeutige, präzise, in sich abgeschlossene, leicht zugängliche, verständliche, dauerhafte und objektive Darstellung an.
  • Was ist ein Design?
    Ein Design ist die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt (z.B. Stoffmuster, Lampe, Sofa, usw.). Das Design ist also visuelle Kommunikation und damit ein wichtiges Element der Produkt- und Unternehmensidentität. In den Genuss des Designschutzes können Kreationen kommen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen: Neuheit Eigenart Sie sind weder gesetzwidrig noch anstössiger Natur.
  • Wer überwacht meine Marke bzw. mein Design?
    Die Überwachung Ihrer Marke betreffend eine allfällige Verletzung durch Kopie oder Ähnlichkeit etc. wird nicht von Amtes wegen vorgenommen, sie liegt in der Verantwortung des Markeninhabers. Durch die vorsorgliche und kostenlose Eintragung eines Rechtsvertreters anlässlich der Markeneintragung ist eine rasche und kompetente Intervention sichergestellt, sollten Sie auf eine Verletzung ihres Markenrechts stossen. Patra überwacht die Laufzeit des Schutzes Ihrer Marke bzw. Ihres Designs und informiert Sie rechtzeitig über die anstehende Verlängerung.
  • Wer unterstützt mich bei marken- oder designrechtlichen Problemen?
    Patra unterstützt Sie bei Fragen rund um Anmeldung, Anpassung, Verlängerung oder Löschung ihrer Marke bzw. Ihres Designs. Sollten sich komplexere Rechtsfragen ergeben, koordiniert Patra ihre Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung und Bewilligung.
  • Wer übernimmt die Anmeldung der Marke oder des Designs beim relevanten Markenamt?
    Nach Abstimmung der Markenanmeldung und Ihrer Freigabe melden wir die Marke bzw. das Design beim zuständigen Markenamt für Sie an. Wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess und die Korrespondenz mit dem zuständigen Markenamt.
  • Was ist die Rolle des Zustellbevollmächtigten in Liechtenstein?
    Patra ist als Zustellbevollmächtigte in Liechtenstein für Ihre Marken eingetragen. Wir leiten sämtliche eingehende Korrespondenz Ihre Marke bzw. Ihr Design betreffend, umgehend an Sie oder Ihre Rechtsvertreter weiter und koordinieren bei Bedarf die Kommunikation mit dem nationalen Markenamt.
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